Am 24.05.2022 findet bei uns ein Forum zum Thema Mitgliedschaft und Taufe statt
Mitgliedschaft & Taufe bei uns
Wir haben uns im neuen Ältestenkreis mit der Frage von Mitgliedschaft und Taufe beschäftigt. Wir sind immer wieder Menschen im Gespräch, die Jesus Christus vertrauen, unsere Gemeinde als ihre Gemeinde ansehen und gerne Mitglieder werden wollen. Aber aufgrund ihrer Biographie und der persönlichen Bedeutung ihrer Kindertaufe sich nicht taufen lassen möchten und so, laut unserer aktuellen Ordnung, nicht Mitglieder werden können. Nach offenem Austausch in unserer letzten Sitzung, wollen wir auf diese Nöte wie folgt reagieren.
Dabei stimmen wir weiterhin mit folgendem überein: (Teile übernommen aus der Empfehlung des Präsidiums des BEFG):
1. Die Glaubenstaufe wird von uns als die einzige vom Neuen Testament her begründbare Form der Taufe angesehen, praktiziert und vertreten.
2. Wir taufen deshalb keine Säuglinge, sondern mündige Menschen auf das persönliche Bekenntnis ihres Glaubens hin.
3. Wir taufen Menschen, die die Taufe begehren, – auch wenn sie als Säuglinge bereits getauft worden sind. Reine „Übertrittstaufen“ lehnen wir ab.
4. Wir nehmen niemanden auf, der die Überzeugung der Glaubenstaufe nicht teilt.
Worum geht es dann?
Es geht um eine Regelung für Menschen, die aus einer persönlichen Gewissensbindung an ihre Säuglingstaufe eine Glaubenstaufe nicht an sich vollziehen lassen können, aber die Glaubenstaufe als die neutestamentlich bezeugte Taufe ansehen. Dabei handelt es sich meist um Menschen, die schon länger Christen sind, ihren Glauben leben und in der Gemeinde mitarbeiten. Sie würden in
der Taufe nur einen Aufnahmeritus in die Gemeinde sehen, was der Bedeutung der Glaubenstaufe nicht entspricht. Nach unserer gemeinsamen Überzeugung setzt die Glaubenstaufe eine persönliche geistliche Erkenntnis voraus, die in eine freiwillige Entscheidung ohne Druck mündet. Wir respektieren darum, dass einige Glaubende keine innere Freiheit für den Schritt, sich taufen zu lassen, haben – gerade weil ihnen die Taufe so wichtig ist, dass sie sie nicht einfach nur um der Gemeindemitgliedschaft willen vollziehen lassen wollen. Theologisch wäre eine solche „Übertrittstaufe“ auch nicht zu rechtfertigen. Sie würde vielmehr die Taufe abwerten und unsere Betonung der Glaubenstaufe im
ökumenischen Gespräch unglaubwürdig machen. Darum sollen reine
„Übertrittstaufen“ in unseren Gemeinden vermieden werden.
Die Aufnahme durch Zeugnis will nicht die Praxis der Säuglingstaufe als theologisch gleichwertig anerkennen. Es geht vielmehr um die Achtung des Gewissens und der Biographie eines Menschen, der zu unserem Bruder, zu unserer Schwester geworden ist. Für den angesprochenen Gewissenskonflikt ist oft nicht der Einzelne verantwortlich, sondern die nach unserer Ansicht nicht biblisch begründbare Praxis der Kindertaufe, die aber als kirchengeschichtliche Realität und als biographisch verankerte, nicht mehr rückgängig zu machende Erfahrung im Leben einzelner
Christen verstanden wird.
Wir betonen mit dieser Möglichkeit der Aufnahme in eine Gemeinde auch die Zusammengehörigkeit des Leibes Jesu. Das Bekenntnis zu Jesus Christus werten wir als so gewichtig, dass die Frage nach der Taufe dahinter zurückstehen kann.
Die Feier des Abendmahls in unseren Gemeinden zeigt, dass alle, die sich zu Christus bekennen, eingeladen sind zur von Christus gestifteten Gemeinschaft.
Daraus folgern wir und wollen mit Euch in einem Gemeindeforum ins Gespräch kommen:
1. Wir treten weiterhin für die Glaubenstaufe als die vom Neuen Testament her gebotene Form der Taufe ein und nehmen Mitglieder in der Regel durch die Glaubenstaufe auf.
2. Die Aufnahme von Personen, die keine Glaubenstaufe empfangen haben, ist aufgrund ihres Glaubenszeugnisses im Einzelfall möglich und kann durch die Gemeindeordnung geregelt werden.
Wir laden herzlich alle Freunde und Mitglieder zu einem Gemeindeforum am 24. Mai 2022 um 19:30 Uhr im Gemeindezentrum ein, um über dieses Thema und den weiteren Weg für als Gemeinde zu reden.